AUSTAUSCH ODER REPARATUR?
Prinzipiell lässt sich erst nach Begutachtung der Scheibe abschließend feststellen, ob eine Reparatur möglich ist oder ob die Scheibe getauscht werden muss! Dabei gilt, dass eine gerissene Scheibe nur getauscht werden darf!
An folgenden Anhaltspunkten können Sie erkennen, ob eine Reparatur möglich ist:
Steinschlag ist kleiner als eine 2 Euro-Münze
STEINSCHLAGREPARATUR
Die Reparatur eines Steinschlags bedeutet mehr als nur einen kosmetischen Effekt. Durch die Reparatur wird die Stabilität und damit eine wichtige Funktion der Frontscheibe wiederhergestellt.
Häufig ist die Schadensstelle nach der Reparatur kaum noch zu sehen, abhängig von Alter, Größe und Beschaffenheit des Steinschlags.
Wir als Partner von KS Autoglas verwenden modernste Reparaturverfahren und eines der besten und hochwertigsten Harze, das auf dem deutschen Markt verfügbar ist. Deshalb gewähren wir auch 10 Jahre Garantie auf unsere Reparaturen!
Das Beste ist, dass die Kosten von den meisten Versicherungen auch dann erstattet werden, wenn Sie für Glasschäden eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
AUSTAUSCH
Wenn die Frontscheibe nicht repariert werden kann, muss sie getauscht werden! Moderne Scheiben sind geklebt und schließen häufig bündig mit sehr engen Spaltmaßen mit der Karosserie ab.
Unsere Partnerbetriebe verwenden ausschließlich Scheiben der Original-Hersteller wie z.B. Sekurit oder Pilkington.
Und in aller Regel ist die benötigte Scheibe innerhalb von 24 Stunden vor Ort verfügbar!
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Glasschäden sind immer über die Teilkaskoversicherung abgedeckt (auch innerhalb der Vollkaskoversicherung, für die meist eine höhere Selbstbeteiligung gilt).
Wichtig: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt! Das bedeutet, sie werden im Schadenfall nicht „hochgestuft“!
Sie zahlen für den Glasschaden maximal die vereinbarte Selbstbeteiligung, Steinschlag-Reparaturen sind in der Regel kostenlos.